Über die Kosten
Die unangenehme Wahrheit vorweg: Dienstleistungen eines Anwalts kosten Geld. Die angenehme gleich hinterher: Die Beauftragung eines Anwalts muss nicht teuer sein, möglicherweise müssen Sie am Ende überhaupt nichts dafür bezahlen.
Insbesondere eine Erstberatung für Verbraucher ist regelmäßig nur mit geringen Kosten verbunden und kann eine sehr lohnende Investition sein. Im Regelfall können Sie davon ausgehen, dass die Erstberatung eines Verbrauchers bei uns Kosten von weniger als 100,- Euro erzeugen wird.
Kommt es nach der Erstberatung zu einer weiteren Vertretung, werden diese Kosten auf eventuell weiter anfallende Gebühren vollständig angerechnet.
Wir beraten Sie selbstverständlich über die kostenschonendste Möglichkeit, Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. So werden beispielsweise auch alle Verhandlungen mit einer Rechtsschutzversicherung von uns durchgeführt, um sicherzustellen, dass die entstehenden Kosten so weit wie möglich übernommen werden.
Natürlich informieren wir Sie ebenso über die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, so dass Sie auch bei einem vielleicht geringen Einkommen nicht auf eine fachgerechte und engagierte Beratung und Interessenvertretung verzichten müssen.
Wir beraten Sie selbstverständlich über die kostenschonendste Möglichkeit, Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. So werden beispielsweise auch alle Verhandlungen mit einer Rechtsschutzversicherung von uns durchgeführt, um sicherzustellen, dass die entstehenden Kosten so weit wie möglich übernommen werden.
Natürlich informieren wir Sie ebenso über die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, so dass Sie auch bei einem vielleicht geringen Einkommen nicht auf eine fachgerechte und engagierte Beratung und Interessenvertretung verzichten müssen.
Unser Tipp:
Auch wenn bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, übernehmen viele Versicherer die Kosten einer Erstberatung, wenn die Sache damit erledigt ist.
Auch wenn bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, übernehmen viele Versicherer die Kosten einer Erstberatung, wenn die Sache damit erledigt ist.
