Warum zum Anwalt?


Die Rechtsprechung und Gesetzgebung entwickelt sich nahezu täglich weiter. Es ist für den Nicht-Juristen schier aussichtslos, in der Vielfalt der Gesetze und relevanten Urteile die Übersicht zu behalten. Als Ihre Anwälte ist es unsere Verpflichtung, hier auf dem Laufenden zu bleiben und in Ihrer Vertretung auch die aktuellsten Entwicklungen zu berücksichtigen.

Oft genug muss man feststellen, dass „gesundes Rechtsempfinden“ und die tatsächliche Rechtslage scheinbar nicht übereinstimmen. Sie über die tatsächliche Rechtslage umfassend zu informieren und eine Lösung Ihres Problems zu finden, ist unsere Aufgabe und unser Ziel. Gerade unsere Stellung als unbeteiligte Dritte ermöglicht es uns, Ihnen eine objektive Bewertung der Situation zu geben und den für Sie günstigsten Weg einzuschlagen.

Nach der letzten Reform des Rechtsberatungsgesetzes sind bestimmte Beratungsdienstleistungen freigegeben, es dürfen also auch andere Anbieter Rechtsrat erteilen. Warum sollte man dennoch zu einem Anwalt gehen und zum Bespiel im Rahmen von Verkehrsunfällen nicht die rechtliche Beratung durch die Autowerkstatt in Anspruch nehmen?

Zunächst einmal ist der Rechtsanwalt in der Sache gesetzlich verpflichtet unabhängig zu beraten und verfolgt keinerlei Eigeninteressen. Sie können bei einem Anwalt also auch darauf vertrauen, dass er Ihnen vom einem nicht erfolgversprechenden Verfahren abrät. Die Erfolgsaussichten kann der Rechtsanwalt aus seiner gerichtlichen Erfahrung zudem mit grosser Sicherheit beurteilen. So ist er dazu ausgebildet worden, dass er die Werthaltigkeit von Beweismitteln erkennt und schon im Vorwege agieren kann. Dazu ist die Erfahrung des Rechtsanwaltes nicht nur auf ein spezielles Themengebiet beschränkt. Er kann nicht nur eine Abwicklung von Sachschäden erreichen, sondern reguliert genauso routiniert die auch Personenschäden und kommuniziert mit den entsprechenden Versicherern, Behörden, etc.